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   BSG, 11.12.2019 - B 6 A 1/19 B   

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https://dejure.org/2019,49163
BSG, 11.12.2019 - B 6 A 1/19 B (https://dejure.org/2019,49163)
BSG, Entscheidung vom 11.12.2019 - B 6 A 1/19 B (https://dejure.org/2019,49163)
BSG, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - B 6 A 1/19 B (https://dejure.org/2019,49163)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Vorstandsdienstvertrag - keine Einordnung als öffentlich-rechtlicher Vertrag - Geltung der Grundsätze der §§ 133, 157 BGB - Anspruch auf Versorgungsleistungen - Nichtvereinbarkeit mit § 35a Abs 6a S 5 SGB 4 iVm § 79 Abs 6 S 1 SGB 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB V § 79 ; SGB IV § 35a ; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Zustimmung zu einem Vorstandsdienstvertrag einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung

  • datenbank.nwb.de

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Vorstandsdienstvertrag - keine Einordnung als öffentlich-rechtlicher Vertrag - Geltung der Grundsätze der §§ 133, 157 BGB - Anspruch auf Versorgungsleistungen - Nichtvereinbarkeit mit § 35a Abs 6a S 5 SGB 4 iVm § 79 Abs 6 S 1 SGB 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 20.03.2018 - B 1 A 1/17 R

    Aufsichtsbehörde darf Kriterien für die Vergütung von Krankenkassenvorständen

    Auszug aus BSG, 11.12.2019 - B 6 A 1/19 B
    Vielmehr ist das LSG davon ausgegangen, dass Verträge, die nicht eindeutig formuliert sind und die deshalb in unterschiedlicher Weise ausgelegt werden können, nicht genehmigungsfähig seien, weil sie keine geeignete Grundlage für die nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 20.3.2018 - B 1 A 1/17 R - BSGE 125, 207 = SozR 4-2400 § 35a Nr. 5, RdNr 16) anzustellende Prognose hinsichtlich eines möglichen Höchstwertes des Versorgungsbezugs seien.
  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 12/15 B

    (Vertragsärztliche Versorgung - § 116 SGB 5 - keine Ermächtigung eines Arztes für

    Auszug aus BSG, 11.12.2019 - B 6 A 1/19 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 mwN; BSG Beschluss vom 28.10.2015 - B 6 KA 12/15 B - SozR 4-2500 § 116 Nr. 11 RdNr 5) .
  • BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 29/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 11.12.2019 - B 6 A 1/19 B
    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt, wenn die aufgeworfene Frage bereits geklärt ist und/oder wenn sich die Antwort ohne Weiteres aus den Rechtsvorschriften und/oder aus schon vorliegender Rechtsprechung klar beantworten lässt (BSG Beschluss vom 11.10.2017 - B 6 KA 29/17 B - juris RdNr 4) .
  • BVerfG, 25.02.2008 - 1 BvR 3255/07

    Pflicht zur Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 11.12.2019 - B 6 A 1/19 B
    Dass der Gesetzgeber mit der Herstellung einer solchen Transparenz legitime Zwecke verfolgt, hat das BVerfG bereits im Zusammenhang mit der gesetzlich geregelten Pflicht zur Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen ausdrücklich anerkannt (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 25.2.2008 - 1 BvR 3255/07 - SozR 4-2400 § 35a Nr. 3 = NJW 2008, 1435 RdNr 24) .
  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne Fristsetzung für Stellungnahme,

    Auszug aus BSG, 11.12.2019 - B 6 A 1/19 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 mwN; BSG Beschluss vom 28.10.2015 - B 6 KA 12/15 B - SozR 4-2500 § 116 Nr. 11 RdNr 5) .
  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 23/09 B

    Fortbestand einer Gemeinschaftspraxis bei schwebender Auseinandersetzung um

    Auszug aus BSG, 11.12.2019 - B 6 A 1/19 B
    Ist ein LSG-Urteil in dieser Weise auf mehrere Erwägungen gestützt, die es je selbstständig tragen, so könnte das Vorliegen nur einer durchgreifenden Rüge nicht zur Revisionszulassung führen (vgl dazu zB BSG Beschluss vom 7.2.2006 - B 6 KA 66/05 B - RdNr 6 f; BSG Beschluss vom 17.3.2010 - B 6 KA 23/09 B - juris RdNr 18) .
  • BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 17/18 B

    Vertragsärztliche Honorarberichtigung wegen Abrechnung nicht persönlich

    Auszug aus BSG, 11.12.2019 - B 6 A 1/19 B
    Klärungsfähigkeit ist nicht gegeben, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage nicht im Revisionsverfahren zur Entscheidung anstünde oder die Rechtsfrage aufgrund besonderer Gestaltung des Rechtsstreits einer verallgemeinerungsfähigen Beantwortung nicht zugänglich ist (vgl zB BSG Beschluss vom 13.2.2019 - B 6 KA 17/18 B - juris RdNr 7) .
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BSG, 11.12.2019 - B 6 A 1/19 B
    Eine gerichtliche Entscheidung kann nur dann wegen Verstoßes gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs aufgehoben werden, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beteiligten zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte; nur dann beruht die Entscheidung darauf, dass der Beteiligte nicht gehört wurde (vgl BVerfG Beschluss vom 3.10.1961 - 2 BvR 4/60 - BVerfGE 13, 132, 145; BVerfG Kammerbeschluss vom 8.7.1993 - 2 BvR 846/93 - juris RdNr 2) .
  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 144/04

    Vergütungshöhe in einem von den Vertragsparteien als freies Mitarbeiterverhältnis

    Auszug aus BSG, 11.12.2019 - B 6 A 1/19 B
    Entgegen der in der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde vertretenen Auffassung der Klägerin ist ferner geklärt, dass die Grundsätze der §§ 133, 157 BGB auch für die Auslegung von Dienstverträgen gelten (vgl zB BAG Urteil vom 12.1.2005 - 5 AZR 144/04 - AP Nr. 69 zu § 612 BGB = juris RdNr 26; zum Arbeitsvertrag: Preis, aaO, RdNr 372 mwN) .
  • BVerfG, 08.07.1993 - 2 BvR 846/93

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 11.12.2019 - B 6 A 1/19 B
    Eine gerichtliche Entscheidung kann nur dann wegen Verstoßes gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs aufgehoben werden, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beteiligten zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte; nur dann beruht die Entscheidung darauf, dass der Beteiligte nicht gehört wurde (vgl BVerfG Beschluss vom 3.10.1961 - 2 BvR 4/60 - BVerfGE 13, 132, 145; BVerfG Kammerbeschluss vom 8.7.1993 - 2 BvR 846/93 - juris RdNr 2) .
  • LSG Bayern, 04.05.2023 - L 5 KR 100/23

    Sozialverfassung: Mitwirkung der Aufsichtsbehörde beim Zustandekommen von

    Danach sind das körperschaftliche Bestellungsverhältnis, die Organstellung einerseits und das schuldrechtliche Anstellungsverhältnis andererseits zu unterscheiden (siehe etwa Preis, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 23. Aufl. 2023, § 611a BGB, Rn. 94; Weidenkaff, in: Grüneberg, Einf. v. § 611 BGB, Rn. 23; Schneider-Danwitz, a.a.O., Rn. 52; BSG, Beschluss vom 11.12.2019 - B 6 A 1/19 B, juris, Rn. 7 des Beschlusses; jeweils m.w.N.).

    Auch hat das BSG in seinem Beschluss vom 11.12.2019 (a.a.O.) zur Einordnung des Vorstandsdienstvertrages als öffentlich-rechtlichen oder zivilrechtlichen Vertrag die Trennungstheorie strikt angewandt und sich damit klar zu ihren Gunsten positioniert.

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